Kinderreisepässe

Noch bis 2012 konnten Babys und Kinder im Reisepass ihrer Eltern aufgelistet werden, um sich bei Auslandsreisen zu auszuweisen. Allerdings ist es nun Pflicht, Kinder für Reisen mit einem eigenen Ausweisdokument auszustatten. Der speziell hierfür eingeführte Kinderreisepass ist für Kinder bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres gedacht und ist in Deutschland das einzige offizielle Ausweisdokument, welches verlängert werden kann. Alle anderen Ausweisdokumente müssen nach Ablauf neu beantragt werden.

Die Beantragung des Kinderreisepasses ist schon ab der Geburt möglich, ab Zeitpunkt der Ausstellung erhält das Dokument eine Gültigkeit von einem Jahr. Wenn gewünscht, kann der Kinderreisepass kurz vor Ablauf seiner Gültigkeit um maximal 12 Monate verlängert werden – gültig ist er dann allerdings nur bis zum 12. Lebensjahr.

Mit Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig und kann nicht mehr aktualisiert werden. Dann muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden. Die Verlängerung muss also zwingend vor dem Ablauf der Gültigkeit vorgenommen werden.

Wie wird der Kinderreisepass verlängert?

Der Kinderreisepass ist wie jedes andere Ausweisdokument auch beim zuständigen Einwohnermeldeamt des eigenen Wohnsitzes zu aktualisieren. Hierfür benötigt die ausstellende Person folgende Unterlagen:

  • den alten Kinderreisepass
  • ein möglichst aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kinder und Säuglinge müssen bei Antragstellung persönlich erscheinen
  • Ausweisdokumente der sorgeberechtigten Elternteile
  • falls nur einer der sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellt, ist schriftlich eine formlose Einverständniserklärung vorzulegen
  • ein Sorgerechtsnachweis bei alleinerziehenden Eltern

Können alle notwendigen Unterlagen vollständig dargelegt werden, ist eine sofortige Ausstellung und Aushändigung des Kinderreisepasses die Regel.

Welche Kosten für die Aktualisierung des Kinderreisepasses anfallen

Das Einwohnermeldeamt erhebt für die Neuausstellung eines Kinderreisepasses eine pauschale Gebühr von 13 Euro. Geht es nur um eine Verlängerung des Ausweisdokumentes oder eine Aktualisierung durch beispielsweise einen Umzug oder ein aktuelleres biometrisches Lichtbild, sind nur 6 Euro zu entrichten.

Welche Länder den Kinderreisepass akzeptieren

Mit dem Kinderreisepass können Eltern ihren Nachwuchs in vielen Ländern weltweit ausweisen, ohne Schwierigkeiten zu bekommen. Das Dokument hat damit fast denselben internationalen Stand, wie der reguläre Reisepass. Fakt ist allerdings auch, dass Länder mit strengeren Einreisebedingungen den regulären Reisepass fordern, wie beispielsweise die USA. Hier ist die Einreise nur mit einem Reisepass und einem gültigen Visum möglich.

Über die Einreisebestimmungen vieler Länder der Welt wird auf Reisepass.org informiert.

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