Der Kinderreisepass ermöglicht es Familien mit Babys und Kindern, sich im EU- und Nicht-EU-Ausland auszuweisen. Erhältlich ist dieser beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes, wo er mit einer Gültigkeit von einem Jahr direkt ausgestellt werden kann. Der Kinderreisepass ist um höchstens 12 Monate verlängerbar und maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gültig. Daher steht vor jeder Reise das Überprüfen der Gültigkeit aller Reise- und Kinderreisepässe an.
Was bei einem abgelaufenen Kinderreisepass zu tun ist
Bei einem abgelaufenen Kinderreisepass entsteht gerade vor Urlaubsantritt häufig Panik – dies ist jedoch nicht notwendig, da das Ausweisdokument beim Einwohnermeldeamt neu beantragt werden kann, sofern das Kind jünger als 12 Jahre ist. Hierfür wird eine Gebühr von 13 Euro erhoben. Besitzt das Ausweisdokument allerdings noch eine geringe Gültigkeit, kann eine Verlängerung beantragt werden, die lediglich mit sechs Euro zu Buche schlägt. Die Verlängerung verschafft dem Dokument eine Gültigkeit von maximal 12 Monaten, allerdings nur bis zum 12. Lebensjahr.
Übrigens: Werden durch beispielsweise einen Umzug Änderungen an dem Dokument erforderlich, ist ebenfalls mit einer Gebühr von sechs Euro für die Bearbeitung zu rechnen.
Verreisen trotz abgelaufenem Kinderreisepass?
Eine Reise sollte grundsätzlich nur mit einem gültigen Ausweisdokument angetreten werden. Einige Länder akzeptieren jedoch auch die Ein-, Durch-, oder Ausreise mit abgelaufenen Dokumenten, sofern diese nicht bereits seit Längerem an Gültigkeit verloren haben.
Die im Folgenden aufgeführten Länder tolerieren es in der Regel, wenn mit einem maximal 1 Jahr abgelaufenen Reisepass, Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderausweis oder Personalausweis verreist wird – dafür wird ein vorläufiger Personalausweis hier nicht anerkannt.
- Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien
In diese Staaten ist sogar das Verreisen mit nur einem gültigen Personalausweis möglich:
- alle Mitgliedsstaaten der EU
- Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei, Vatikan
Wie der neue Kinderreisepass zu beantragen ist
Ein neuer Kinderreisepass kann beim zugehörigen Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes beantragt werden. Dabei sind unter anderem diese Dokumente vorzuweisen:
- den alten Kinderreisepass, alternativ auch den Kinder-Personalausweis
- die Geburtsurkunde im Original
- den Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile – zudem eine Unterschrift und das Einverständnis beider Eltern
- ein Nachweis über das Sorgerecht bei Alleinerziehenden
- ein aktuelles biometrisches Passbild
Stimmen alle wichtigen Daten überein, kann der neue Kinderreisepass vom Einwohnermeldeamt sofort ausgehändigt werden.